Mit dem Inkrafttreten der NIS-2-Richtlinie in Deutschland – veröffentlicht im Bundesgesetzblatt unter https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/301/VO – beginnt eine neue Phase der Sicherheitsanforderungen in Wirtschaft und Verwaltung. Ziel der EU-Vorgabe ist es, das digitale Sicherheitsniveau europaweit zu erhöhen und kritische Dienstleistungen widerstandsfähiger gegenüber Cyberangriffen zu machen. Die Richtlinie löst die bisherige NIS-Regelung von 2016 ab und erweitert ihren Geltungsbereich erheblich. Viele Unternehmen, die bisher nicht reguliert waren, geraten nun erstmals in den Fokus.

Kern der NIS-2 sind verbindliche Vorgaben zum Risikomanagement, zur Absicherung von Netz- und Informationssystemen sowie zur Meldung sicherheitsrelevanter Vorfälle. Unternehmen müssen technische und organisatorische Maßnahmen einführen, Notfall- und Wiederanlaufkonzepte entwickeln und sicherstellen, dass Sicherheitsvorfälle innerhalb festgelegter Fristen an die Aufsichtsbehörden gemeldet werden. Zudem trägt die Unternehmensleitung künftig unmittelbare Verantwortung – Cyber-Security wird damit zur Management-Aufgabe.

Die Anforderungen sind anspruchsvoll, jedoch notwendig. Cyberangriffe nehmen zu, werden professioneller und betreffen längst nicht mehr nur Großkonzerne. Wer früh reagiert, vermeidet Risiken, schützt Betriebsabläufe und sichert seine Handlungsfähigkeit. Gleichzeitig eröffnet NIS-2 Chancen: Für Sicherheitsverantwortliche, Berater und Dienstleister entsteht ein wachsender Bedarf an integrierten Sicherheitskonzepten, die digitale und physische Schutzmaßnahmen verbinden.

Empfehlenswert ist ein strukturiertes Vorgehen: Betroffenheit prüfen, Sicherheitsniveau analysieren, Maßnahmenplan definieren und Verantwortlichkeiten festlegen. Unternehmen, die NIS-2 aktiv angehen, schaffen Stabilität – und setzen ein klares Zeichen für Sicherheit und Vertrauen.