Notausgänge sind ausschließlich für den Notfall vorgesehen – sie dienen der schnellen und sicheren Evakuierung von Personen im Gefahrenfall. Anders als definierte Ein- und Ausgänge mit regulärer Zutrittsfunktion sind Notausgänge weder für den Alltagsbetrieb noch für Pausen gedacht. In der Praxis jedoch werden gerade Nebenausgänge, die als reine Notausgangstüren konzipiert sind, häufig zweckentfremdet – etwa als inoffizieller Zugang zu Außenbereichen für Raucherpausen.

Diese Nutzung widerspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch, untergräbt zentrale Schutzziele des Gebäudesicherheitskonzepts und erzeugt erhebliche Sicherheitsrisiken.

Ausgangslage: Missbrauch von Notausgängen in Nebenzugängen

In vielen Unternehmen werden Notausgangstüren – besonders solche in Nebenzonen oder Rückbereichen – zweckentfremdet. Das typische Muster:

  • Die Tür ist ausschließlich als Notausgang definiert und zugelassen – ein regulärer Zugang oder Ausgang ist baulich und rechtlich nicht vorgesehen.

  • Sie besitzt keine elektronische Zutrittskontrolle, kann aber von innen jederzeit geöffnet werden.

  • Nach einer Zigarettenpause lässt sich die Tür von außen nicht öffnen – es sei denn, sie wurde manipuliert: z. B. durch das Einlegen von Keilen oder das Dazwischenstellen von Gegenständen. Diese Praxis scheint auf den ersten Blick „praktikabel“, stellt jedoch einen massiven Verstoß gegen baurechtliche, versicherungsrechtliche und sicherheitstechnische Vorgaben dar.

Sicherheitsrelevante Risiken

Funktionseinschränkung durch Zweckentfremdung

Notausgänge sind für schnelle Evakuierungsszenarien konzipiert. Jede Nutzung außerhalb dieser definierten Funktion, wie das Offenhalten für Pausen, schwächt das vorgesehene Schutzkonzept. Selbst temporäre Blockierungen durch Keile oder Gegenstände stellen eine Sicherheitsbeeinträchtigung dar, da sie die Verfügbarkeit des Ausgangs im Ernstfall verzögern oder verhindern können.

Beeinträchtigung des Brandschutzes

Eine offenstehende Notausgangstür verändert die Druck- und Rauchverteilung in einem Brandereignis erheblich:

  • Rauch kann schneller in angrenzende Bereiche eindringen.

  • Brandabschnitte verlieren ihre Schutzwirkung.

  • Selbsttätige Schließmechanismen werden außer Kraft gesetzt – ein wesentliches Element moderner Brandschutzplanung.

Blockaden und physische Gefahren

Türkeile, Abfalleimer oder andere Improvisationshilfen im Türbereich können:

  • Flucht- und Rettungswege blockieren,

  • zur Stolperfalle werden,

  • oder im Gedränge Panikreaktionen auslösen.

Gerade bei schlechter Sicht oder unter Stressbedingungen steigt die Verletzungsgefahr für flüchtende Personen deutlich.

Sicherheitslücke durch unkontrollierten Zugang

Ein offenstehender Notausgang – selbst nur für wenige Minuten – schafft eine ungesicherte Eintrittsmöglichkeit. Personen mit unbefugten Absichten können unbemerkt ins Gebäude gelangen, was Risiken für Diebstahl, Sabotage oder Gewaltvorfälle erhöht. Dies unterläuft jede Zutrittskontrollstrategie und gefährdet insbesondere schutzwürdige Bereiche oder sensible Infrastrukturen.

Fehlverhalten im Ernstfall

Wird ein Notausgang im Alltag regelmäßig zweckentfremdet, entsteht ein „Gewohnheitseffekt“: Mitarbeitende nutzen ihn auch im Notfall. Dies kann zur sogenannten Versagenskette führen:

  • Orientierungslosigkeit bei der Evakuierung,

  • Blockierte oder unpassierbare Wege,

  • Verzögerte Fluchtbewegung mit erhöhtem Risiko für Menschenansammlungen oder Stürze.

Empfohlene Maßnahmen

Um die sicherheitswidrige Nutzung von Notausgangstüren als Zugang für Zigarettenpausen wirksam zu unterbinden, ist ein Bündel aus baulichen, organisatorischen und kommunikativen Maßnahmen notwendig. Dabei steht im Mittelpunkt, praktikable Alternativen zu schaffen, das Gefahrenbewusstsein zu fördern und klare Regeln durchzusetzen.

1. Klare bauliche Trennung und deutliche Kennzeichnung
Zunächst ist sicherzustellen, dass Notausgänge ausschließlich ihrer vorgesehenen Funktion im Notfall dienen. Eine Nutzung im Alltag – etwa für Raucherpausen – muss baulich unterbunden und organisatorisch ausgeschlossen sein. Eine unmissverständliche Beschilderung wie „Nur im Notfall zu benutzen – Tür alarmgesichert“ trägt zur Klarheit bei. Ergänzend können technische Einrichtungen wie Türwächter oder Alarmkontakte dafür sorgen, dass ein unbeabsichtigtes oder fahrlässiges Öffnen sofort erkannt und gemeldet wird.

2. Einrichtung sicherer und praktikabler Alternativen
Damit Mitarbeitende nicht auf Notausgänge ausweichen, sollte ein geeigneter Außenbereich für Pausen – insbesondere für Raucher – eingerichtet werden. Dieser sollte über reguläre Ein- und Ausgänge erreichbar sein, idealerweise mit Zutrittskontrolle.

3. Sensibilisierung durch Information und Schulung
Ein zentrales Element ist die Aufklärung der Mitarbeitenden über die sicherheitstechnischen Risiken und die Bedeutung der Notausgänge im Ernstfall. Diese Inhalte sollten integraler Bestandteil von Sicherheitsunterweisungen und Erstunterrichtungen sein – idealerweise im Rahmen der allgemeinen Arbeitsschutzschulungen. Die Botschaft muss klar sein: Notausgänge sind Lebensretter im Ernstfall – und dürfen deshalb nicht zur Bequemlichkeitslösung im Alltag verkommen.

4. Kontrolle und konsequentes Vorgehen bei Verstößen
Um die Umsetzung der Maßnahmen zu sichern, sind regelmäßige Kontrollen notwendig – etwa im Rahmen von Sicherheitsbegehungen oder durch den betrieblichen Arbeitsschutz. Werden Manipulationen festgestellt, müssen diese dokumentiert und adressiert werden.

Fazit

Notausgangstüren – insbesondere in Nebenzugängen – sind ausschließlich für den Notfall vorgesehen. Ihre Zweckentfremdung, etwa als Zugang für Zigarettenpausen, ist nicht nur ordnungswidrig, sondern gefährlich. Es ist von entscheidender Bedeutung, Mitarbeitende für diese Problematik zu sensibilisieren und praktikable, sichere Alternativen zu schaffen. Nur so lassen sich sowohl die rechtlichen Vorgaben als auch das Sicherheitsinteresse des Unternehmens wirksam erfüllen.